Willkommen im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament "besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten", wie es im Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 heißt. Auf diese Weise sind heute 375 Millionen Europäer aus 15 Ländern durch ihre 626 Volksvertreter am Aufbau Europas beteiligt.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas regelmäßig alle 5 Jahre, letztmals im Juni l999, zu den Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Das ist das eindrucksvollste Zeichen der Versöhnung, das die Europäer, die sich im Laufe des vergangenen Jahrhunderts aufs Heftigste bekriegt haben, setzen können.

Legitimiert durch die allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament in der Folgezeit durch eine ganze Reihe von Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die europäische Politik erhalten. Insbesondere die Verträge von Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament schrittweise von einer beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene Aufgaben wahrnimmt, die denen der nationalen Parlamente der Mitgliedsländer vergleichbar sind.

Die Europaabgeordneten

Das Europäische Parlament hat 626 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten je Mitgliedstaat wird vom Vertrag festgesetzt.

Seit 1979 werden die Europa-Abgeordneten alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Da es an einem einheitlichen europäischen Wahlrecht mangelt, geschieht dies nach den jeweiligen nationalen Wahlordnungen. Eine Reihe von demokratischen Regeln sind allen Ländern gemeinsam: Die wichtigsten sind das Wahlrecht mit 18 Jahren, die Gleichheit von Männern und Frauen sowie das Wahlgeheimnis. In Belgien, Griechenland und Luxemburg herrscht Wahlpflicht.

Seit dem Maastrichter Vertrag, der 1993 in Kraft getreten ist, können alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Wohnsitzland wählen und gewählt werden.

1979 betrug der Anteil der Frauen im Europäischen Parlament l6,5 %. Dieser Anteil hat sich im Laufe der Wahlperioden kontinuierlich erhöht und liegt gegenwärtig bei 31 %.

Auf dem Weg zu einem Statut für die Europaabgeordneten

Die Europaabgeordneten erhalten dieselben Diäten wie die nationalen Parlamentarier ihrer Herkunftsländer. Diese Diäten werden von den Mitgliedstaaten an die Abgeordneten ausgezahlt.

Das Parlament strebt ein gemeinsames Statut für alle europäischen Abgeordneten an, das die gegenwärtige unterschiedliche Behandlung je nach Mitgliedstaat beseitigt. Dieses Statut ist im Vertrag von Amsterdam vorgesehen und wird derzeit zwischen Parlament und Rat verhandelt.

Transparenz

Die europäischen Abgeordneten geben in einem öffentlichen Register Auskunft über ihre beruflichen Tätigkeiten und über ihre sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten und Verbindungen. Außerdem legen sie ihre finanziellen Interessen und Einkommen offen.

Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Die Anzahl der Abgeordneten aus jedem Mitgliedstaat ist in den Verträgen festgelegt. Die Sitzordnung im Plenarsaal richtet sich nicht nach den nationalen Delegationen, sondern nach der Fraktionszugehörigkeit. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. In den Fraktionen sind mehr als 100 nationale Parteien vertreten.

So arbeitet das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Die Entschließungen, Stellungnahmen und Debatten des Parlaments werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ihrer parteipolitischen Zuordnung in Fraktionen getrennt. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. Die beiden größten Fraktionen sind die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Fraktion der Sozialdemokratischen Parteien Europas. Die Abgeordneten arbeiten in den parlamentarischen Ausschüssen und Delegationen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder.

Die europäischen Abgeordneten tagen eine Woche pro Monat in Straßburg (Plenartagung). Zusätzlich notwendige kurze Plenartagungen finden in Brüssel statt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg.

Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen Ausschüsse in Brüssel. Die verbleibende weitere Woche ist den Fraktionssitzungen vorbehalten.

Übersetzer und Dolmetscher sorgen dafür, dass das Parlament und seine Organe in allen Amtssprachen der Union arbeitet: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.

Sitz und Arbeitsorte

Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Das hat historische Gründe: Hauptsächlich in diesen drei Städten ließen sich die europäischen Institutionen nach ihrer Gründung nieder. Als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung wurde Straßburg zunächst Sitz des Europarates, später dann auch Ort der Plenartagungen des Europäischen Parlaments.

Ein Protokoll im Anhang zum Amsterdamer Vertrag von 1997 regelt die gegenwärtige Rechtslage: "Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg." Aus naheliegenden Gründen sind indes ein Grossteil der Beamten (insbesondere Dienste, die den Parlamentsorganen zuarbeiten) und die Mitarbeiter der Fraktionen in Brüssel angesiedelt.

Der Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten

Der Präsident leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner Gremien. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten. Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen.

Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses und zuständig für den Haushalt des Parlaments sowie für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Mitglieder betreffen.

Die Konferenz der Präsidenten ist das politische Leitungsorgan des Parlaments, dem der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden angehören. Sie beschließt die Tagesordnung des Plenums, legt den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane fest sowie die Zuständigkeiten der parlamentarischen Ausschüsse und der interparlamentarischen Delegationen.

Die Fraktionen

Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer Fraktion an. Eine Fraktion muss multinational sein und eine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern aus mehreren Mitgliedsländern umfassen. Nur wenige Mitglieder bleiben fraktionslos und damit Einzelkämpfer. Zur Zeit sind im Europäischen Parlament sieben Fraktionen vertreten. Die meisten Fraktionen sind an politische Parteien gebunden, die auf europäischer Ebene organisiert sind und vom Vertrag anerkannt werden als "Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen". Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat.

Bevor Berichte der parlamentarischen Ausschüsse im Plenum diskutiert und abgestimmt werden, werden sie in den Arbeitskreisen der Fraktionen erörtert, häufig mit dem Ergebnis, dass Änderungsanträge im Plenum vorgelegt werden. Fraktionen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung und der Auswahl der aktuellen Fragen für die Plenarsitzungen.

Die Ausschüsse

Siebzehn Ausschüsse bereiten die Arbeiten des Plenums des Europäischen Parlaments vor. Jeder Ausschuss ernennt einen Vorsitzenden und mehrere stellvertretende Vorsitzende und wird von einem Sekretariat unterstützt.

Befassungen des Parlaments durch Rat und Kommission werden an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet, die ihrerseits einen Berichterstatter ernennen.

Der Berichterstatter wird vom Sekretariat des Ausschusses betreut. Sein Berichtsentwurf wird im Ausschuss debattiert und abgestimmt und dann dem Plenum vorgelegt. Neben den ständigen Ausschüssen kann das Parlament auch nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse einsetzen.

Die gemischten parlamentarischen Ausschüsse unterhalten Beziehungen zu den Parlamenten der Beitrittsländer, die interparlamentarischen Delegationen zu den Parlamenten anderer Drittstaaten.

Das Generalsekretariat

Unter der Leitung eines Generalsekretärs sind rund 3.500 Beamtinnen und Beamte aus allen Mitgliedstaaten der Union im Generalsekretariat des Parlaments beschäftigt. Sie alle sind mehrsprachig und haben vor ihrer Einstellung schwierige Auswahlverfahren bestanden. Die Fraktionen verfügen über einen eigenen Mitarbeiterstab und den Abgeordneten stehen ihrerseits einige persönliche parlamentarische Assistenten zur Seite.

Ein Drittel des gesamten Personalbestandes geht auf das Sprachenkonto, d.h. ist bedingt durch die Notwendigkeit, in elf Sprachen zu arbeiten, Dokumente zu übersetzen und Sitzungen simultan zu dolmetschen. Der Jahreshaushalt des Parlaments beläuft sich auf l % des Gesamthaushaltes der Union, was einer Belastung pro Unionsbürger von 2,50 € entspricht.

Befugnisse und politische Rolle des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament besitzt - so wie jedes nationale Parlament - drei zentrale Befugnisse: Das Europäische Parlament besitzt - so wie jedes nationale Parlament - drei zentrale Befugnisse: Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse. Seine politische Rolle ist in den letzten Jahren stetig gewachsen.. Seine politische Rolle ist in den letzten Jahren stetig gewachsen.

Gesetzgebungsbefugnisse

Das Parlament verabschiedet gemeinsam mit dem Rat die europäischen Gesetze.

Das normale Gesetzgebungsverfahren ist das der Mitentscheidung: Als gleichberechtigte Partner erlassen Rat und Parlament gemeinsam die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze. Ohne das Parlament geht nichts in Europa.

Die Mitentscheidung stellt also eine wesentliche Befugnis des Parlaments dar. Die Mitentscheidung gilt zum Beispiel in den Bereichen Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die Vollendung des Binnenmarktes, Forschung und technologische Entwicklung, die Umwelt, den Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit.

Im Wege der Mitentscheidung konnte das Parlament in den letzten Jahren folgendes erreichen: es hat die unverschlüsselte Übertragung von wichtigen Sportereignissen im Fernsehen durchgesetzt; es hat strengere Umweltschutzauflagen für Kraftstoffe und Motoröle erlassen; es hat strengere Schutzmaßnahmen im Bereich der Tierernährung ermöglicht;es hat strengere und deutlichere Warnhinweise zur Schädlichkeit von Tabakkonsum durchgesetzt; es hat die umweltverträgliche Entsorgung von Altautos ab 2003 gesetzlich verankert und durchgesetzt, dass die Kosten für die Verwertung von Altautos von den Herstellern getragen werden; es arbeitet gegenwärtig an einer entsprechenden Vorschrift für die Wiederverwendung von gebrauchtem Elektro- und Elektronikschrott.

Das Parlament fordert, dass das Verfahren der Mitentscheidung künftighin in allen Politikbereichen gilt, was gegenwärtig noch nicht der Fall ist. Zum Beispiel wird es in den Bereichen Steuer- und Agrarpolitik nur angehört.

Der Amsterdamer Vertrag hat nicht nur die Mitentscheidungsbefugnis des Europäischen Parlaments gestärkt, sondern ihm auch ein Initiativrecht zugestanden. Das muss deshalb nicht auf Initiativen und Gesetzesvorlagen der Kommission warten, es kann selbst initiativ werden und die Kommission zum Handeln auffordern.

Auf Gesetzgebungsebene ist die parlamentarische Arbeit wie folgt organisiert:

das Europäische Parlament wird mit einem Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission befasst; der Vorschlag wird an einen federführenden und an mitberatende Ausschüsse überwiesen, die ihrerseits Berichterstatter ernennen. die Abgeordneten können Änderungsanträge zu dem vom Berichterstatter ausgearbeiteten Bericht einreichen; dieser wird anschließend, gegebenenfalls mit Änderungen, vom federführenden Ausschuss angenommen; der Bericht wird nun von den Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen politischen Orientierungen geprüft; der Bericht wird im Plenum debattiert. Vom federführenden Ausschuss und den Fraktionen können Änderungsanträge dazu eingereicht werden. Das abschließende Votum des Plenums wird dem Rat übermittelt.

Die Mitentscheidung

Das Verfahren der Mitentscheidung von Parlament und Rat umfasst eine, zwei oder drei Lesungen. Dieses Verfahren bedingt häufige Kontakte zwischen Parlament, Rat und Kommission.

Die Kommission schlägt einen Gesetzestext vor.

Auf der Grundlage eines Berichts seines zuständigen Ausschusses legt das Europäische Parlament seine Position fest: Häufig modifiziert es den Vorschlag der Kommission mittels Änderungen am Textentwurf. Das ist die erste Lesung.

Falls der Ministerrat die Änderungen des Parlaments billigt, gilt der Gesetzesvorschlag als angenommen. Lehnt er sie ab, beschließt der Ministerrat einen "gemeinsamen Standpunkt", den er dem Parlament übermittelt.

Das Europäische Parlament, das sich auf eine Empfehlung des zuständigen Ausschusses stützt, äußert sich in zweiter Lesung: Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder (314 Stimmen), nimmt es den gemeinsamen Standpunkt des Rates an, lehnt ihn ab oder ändert ihn.

In vielen Fällen berücksichtigt die Kommission die Änderungswünsche des Parlaments und übermittelt dem Ministerrat einen geänderten Vorschlag. Der Rat kann ihn in diesem Falle mit qualifizierter Mehrheit annehmen. Ändern kann er ihn nur einstimmig.

Kommt zwischen Parlament und Rat keine Einigung zustande, tritt ein Vermittlungsausschuss zusammen, dem Mitglieder des Rates und eine Delegation des Europäischen Parlaments angehören. Diese 15-köpfige Delegation, die die Zusammensetzung des Parlaments widerspiegelt, wird von einem Vizepräsidenten geleitet. Ihr gehört auf jeden Fall der Berichterstatter an.

In den allermeisten Fällen gelangen die beiden Parteien zu einer Einigung in Form eines gemeinsamen Entwurfs.

In dritter Lesung ist das Parlament aufgerufen, diese Einigung zu bestätigen. (Andernfalls gilt der Vorschlag für ein Gemeinschaftsgesetz als nicht angenommen) Die Haushaltsbefugnisse

Das Europäische Parlament und der Rat bilden die Haushaltsbehörde. Anders gesagt, sie teilen sich die Haushaltsbefugnis ebenso wie die Gesetzgebungsbefugnis. Die Beschlüsse des Parlaments werden vom Haushaltsausschuss in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen vorbereitet.

Im Dezember eines jeden Jahres wird der Haushalt der Union beschlossen, der durch die Unterzeichnung des Parlamentspräsidenten in Kraft tritt. Erst damit verfügt die Union über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des jährlichen Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten ins Spiel zu bringen. Seit 1986 sind die jährlichen Ausgaben Bestandteil einer mehrjährigen Planung, der sogenannten "Finanziellen Vorausschau", die von Parlament und Rat gemeinsam angenommen wird.

Im Rahmen des jährlichen Haushaltsplans hat das Parlament bei den meisten Ausgaben das letzte Wort: Dies gilt zum Beispiel für die Ausgaben zugunsten der am meisten benachteiligten Regionen sowie zugunsten der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Bei anderen Posten, wie den Agrarausgaben, kann das Parlament Änderungen vorschlagen, doch liegt hier die letzte Entscheidung beim Rat. Parlament und Rat befassen sich in zwei Lesungen (zwischen Mai und Dezember) mit der Prüfung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Haushaltsentwurfs, um sich über Höhe und Zweckbestimmung der Ausgaben zu verständigen.

Das Parlament kann den Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung ist, dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht. In diesem Fall muss das Haushaltsverfahren von vorn beginnen. In der Vergangenheit ist dies mehrfach geschehen, doch hat das Parlament von dieser Waffe keinen Gebrauch mehr gemacht, seit es gemeinsam mit dem Rat einen mehrjährigen Finanzrahmen festlegt.

Wie werden die Haushaltsmittel ausgegeben?

Nehmen wir als Beispiel die Zahlungsermächtigungen des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2002: 46,2% der Mittel fließen in die Agrarpolitik, 33,6% in die so genannten "strukturellen" Maßnahmen zur Entwicklung der weniger florierenden Regionen der Union, 6,4% in Forschung und Soziales, 7,6 % in außenpolitische Aktionen und Entwicklungshilfe, 5,4% decken die Kosten der Gemeinschaftsinstitutionen ab (davon 1 % den Haushalt des Europäischen Parlaments), 2,7% gehen in die Beitrittsländer. Wie wird der Haushalt finanziert?

Der Haushalt wird über die Eigenmittel finanziert, die von den Mitgliedstaaten nach Konsultation des Europäischen Parlaments gemeinsam festgelegt werden. Das bedeutet im Klartext, dass sie der Europäischen Union gehören und keine Beiträge der Mitgliedstaaten darstellen. Der europäische Haushalt ist derzeit auf 1,27% des Bruttosozialprodukts der Europäischen Union begrenzt.

Gegenwärtig bestehen die Eigenmittel aus:

einem Anteil am Bruttosozialprodukt der einzelnen Mitgliedstaaten ;einem Anteil an der Mehrwertsteuer, die in den Mitgliedstaaten auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird;Zöllen, die an den Außengrenzen der Union erhoben werden;verschiedenen anderen Einnahmen, zu denen beispielsweise die Abschöpfungen auf Agrarerzeugnisse gehören, die aus Drittländern eingeführt werden.

>Wer kontrolliert die Ausführung des Haushalts?

Das Parlament kontrolliert über seinen Haushaltskontrollausschuss die Verwendung der Haushaltsmittel: Es bewertet die Verwaltung und effiziente Verwendung der Gemeinschaftsfinanzen und stützt sich dabei unter anderem auf die Berichte des Europäischen Rechnungshofes. Es beschließt alljährlich die Entlastung der Kommission, häufig unter Auflagen und Empfehlungen.

Das Parlament kann die Entlastung aufschieben oder ganz ablehnen, wenn es grobe Missstände in der Amtsführung der Kommission oder in der Verwendung der Gemeinschaftsgelder feststellt. Indem es l999 die Entlastung aufschob, um auf Missmanagement und fehlende Transparenz aufmerksam zu machen, löste es einen politischen Prozess ein, der zum Rücktritt der Santer-Kommission führte. Kontrollbefugnisse

Das Europäische Parlament übt neben der Haushaltskontrolle ganz allgemein die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Unikon aus. Diese Befugnis, die ursprünglich ausschließlich die Tätigkeit der Kommission betraf, wurde auf den Ministerrat und die Gremien der Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet. Um die Wahrnehmung dieser Befugnis zu erleichtern, kann das Parlament (nichtständige) Untersuchungsausschüsse einsetzen. Es hat dies mehrfach getan, vor allem in der Folge des Rinderwahns. Die Untersuchung hat zur Schaffung einer europäischen Veterinäragentur in Dublin geführt. Auch die Gründung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ging auf die Initiative des Europäischen Parlaments zurück.

Das Verhältnis von Parlament, Kommission und Rat

Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Einsetzung der Kommission. Es ratifiziert die Ernennung des Kommissionspräsidenten, führt Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder durch und entscheidet anschließend darüber, ob es der Kommission insgesamt sein Vertrauen ausspricht oder nicht.

Das Parlament und der Europäische Rat

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Kommissionspräsidenten. Mindestens zweimal jährlich legt er die allgemeinen politischen Leitlinien der Union auf einem sogenannten "Gipfel" fest. Der Präsident des Parlaments trägt den Staats- und Regierungschefs die Position des Parlaments zu den anstehenden Themen vor. Im Anschluss an diese Gipfel übermittelt der Ratspräsident dem Parlament einen Bericht.

Die zunehmende politische Rolle des Parlaments

Die Rolle des Parlaments erschöpft sich freilich nicht in den drei klassischen Zuständigkeiten für die Gesetzgebung, den Haushalt und die Kontrolle. Sein Einfluss erstreckt sich darüber hinaus auf den Abschluss von Internationalen Verträgen der Union, auf Beitrittsverträge, die Aussen- und Sicherheitspolitik, die Fragen von Sicherheit und Justiz innerhalb der Union, die Charta der Grundrechte, die Währungsunion und seit kurzem auch auf den Reformkonvent.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die europäische politische Zusammenarbeit, die Anfang der 70er Jahre ins Leben gerufen wurde, sollte über die rein wirtschaftliche und soziale Ausrichtung der Gemeinschaft hinausgehen und zu gemeinsamen Ansätzen der Mitgliedstaaten im Bereich der Außenpolitik führen. Der Vertrag über die Europäische Union hat die Außenpolitik um das Element der Sicherheit erweitert: Ein Vertragstitel ist den "Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) gewidmet. Mit der Schaffung der schnellen Einsatztruppe gewinnt die Europäische Union zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine eigene Identität auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik.

Der Rat hört das Parlament zu den wichtigsten außenpolitischen Fragen an. Das Parlament richtet Anfragen an den Rat und kann Empfehlungen aussprechen. Über seinen Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Sicherheit und Verteidigungspolitik, steht es in regelmäßigem Kontakt mit dem "Hohen Vertreter der Union für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik".

Die aktuelle internationale Lage und die Frage der Menschenrechte in der Welt sind regelmäßig Gegenstand von Aussprachen, die mit der Annahme von Entschließungen des Plenums zur Außenpolitik der Europäischen Union enden.

Internationale Verträge und Übereinkommen

Jeder neue Beitritt eines Staates zur Europäischen Union und der Abschluss internationaler Übereinkommen erfordern die Zustimmung des Europäischen Parlaments. In beiden Fällen muss das Parlament uneingeschränkt über das Mandat und den Fortgang der Verhandlungen informiert werden. Es kann jederzeit fordern, dass seine Empfehlungen berücksichtigt werden.

Das Parlament und die Fragen der Globalisierung

Die Globalisierung und die Rolle der Welthandelsorganisation (WTO) sind zentrale Themen für das Europäische Parlament. Seine Empfehlungen an die Europäische Kommission als der Verhandlungsführerin der Europäischen Union, haben ein großes Gewicht, da das Parlament dem Ergebnis der Verhandlungen im Rahmen der WTO zustimmen muss.

Angeregt von seinem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, ist das Parlament der Auffassung, dass diese Verhandlungen die Probleme der Armut, der Entwicklung und der Demokratie stärker berücksichtigen müssen: Die Entwicklungsländer müssen stärker von den Vorteilen der Globalisierung profitieren und da, wo es notwendig ist, Vorzugsbedingungen zugestanden bekommen. Ein gerechtes Weltwirtschaftssystem muss mit der sozialen Entwicklung und der Achtung der Grundrechte einhergehen.

Die Beachtung der Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Erleichterung des Handels mit Agrarprodukten der Länder der Dritten Welt, die Sicherung der Nahrungsmittelqualität und der Schutz der Artenvielfalt und des kulturellen Pluralismus sind weitere Anliegen des Parlaments in diesem Zusammenhang.

Um die Demokratie und die Transparenz innerhalb der WTO zu stärken, fordert das Europäische Parlament die Einsetzung einer parlamentarischen Versammlung.

Das Parlament als Verteidiger der Menschenrechte in der Welt

Das Europäische Parlament, dem der Schutz der Menschenrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union wichtig ist, nutzt seine Kompetenzen, um die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern. So hat das Europäische Parlament im Namen der Menschenrechte eine Reihe von Finanzprotokollen mit Drittländern abgelehnt oder aber annulliert, um diese Länder zur Freilassung der politischen Gefangenen oder zur Unterzeichnung internationaler Verträge zum Schutz der Menschenrechte zu zwingen.

Auf Betreiben des Europäischen Parlaments wurde in das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und 77 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) eine "Demokratieklausel" eingefügt, die die Möglichkeit beinhaltet, die Hilfen für Staaten auszusetzen, die sich schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.

Das Europäische Parlament hat 1988 den Sacharow-Preis ins Leben gerufen, der alljährlich einer oder mehreren Persönlichkeiten verliehen wird, die sich besonders um die Menschenrechte verdient gemacht haben.

Das Parlament als internationales Forum

Der Einfluss, den das Europäische Parlament auf dem Gebiet der Außenpolitik und der Außenbeziehungen besitzt, macht es zu einem internationalen Forum. So haben sich in den vergangenen Jahren der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Präsident der Vereinigten Staaten, die Staatschefs Mexikos, Chiles und Kolumbiens und der König von Jordanien, um nur einige von ihnen zu nennen, vor dem Plenum des Europäischen Parlaments geäußert.

Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Justiz

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, "den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten". Dem Europäischen Parlament, allen voran seinem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, ist die Verwirklichung dieses Ziels ein wichtiges Anliegen.

Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit fällt künftighin in die Kompetenz der Union, das heißt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Polizeiwesens und der Justiz, der Straf- und Zivilverfahren, der Asylpolitik, der Einwanderungspolitik, des Terrorismus, der internationalen Kriminalität, des Kampfes gegen Drogen und Korruption.

Die Menschenrechte in der Europäischen Union

Die Freiheit des Menschen ist unteilbar mit den Grundrechten verknüpft. Der Vertrag weist ihnen daher eine zentrale Rolle zu. Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Verletzt ein Mitgliedstaat diese Grundsätze schwer, so werden bestimmte Rechte dieses Mitgliedstaates ausgesetzt.Die Feststellung einer solchen Verletzung erfordert die Zustimmung des Europäischen Parlaments, das auch seinerseits die Initiative ergreifen kann.

Der Vertrag über die Europäische Union erlaubt es der Union und damit dem Parlament gegen jedwede Diskriminierung aufgrund der Nationalität, des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder anderer Überzeugungen einzuschreiten.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Das Parlament ist darüber hinaus der Meinung, dass die Verträge der Union eine Charta der Grundrechte zum Inhalt haben sollten. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat im Jahre 2000 auf Initiative des Parlaments ein Konvent diese Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgearbeitet. Die Charta wurde auf dem Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 feierlich verkündet. In dieser Charta sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte, die bislang in verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Verträgen niedergelegt waren, zu einem einzigen Text zusammengefasst.

das Europäische Parlament sieht in der Charta den Kern einer echten europäischen Verfassung und fordert, sie in den Vertrag aufzunehmen, um ihre uneingeschränkte Anwendung zu garantieren. Es hat sich in seiner Geschäftsordnung dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass jeder Gesetzesvorschlag die in der Charta enthaltenen Grundrechte respektiert.

Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Europäische Zentralbank (EZB), die dem Modell der Deutschen Bundesbank nachgebaut wurde, spielt im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion eine zentrale Rolle. Sie genießt auf dem Gebiet der Währungspolitik völlige Unabhängigkeit. Sie legt die Zinssätze fest und hat andere Währungsinstrumente an der Hand, um die Stabilität des EURO zu gewährleisten.

Diese weite Handlungsfreiheit der Bank findet ihr Korrelat in der Pflicht, dem Europäischen Parlament Rechenschaft abzulegen. Das Parlament präzisiert in seiner Geschäftsordnung die Rolle, die es bei der Ernennung des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Direktoriums spielt: Nach der Anhörung im parlamentarischen Ausschuss benötigen diese für ihre Ernennung das Plazet des Europäischen Parlaments.

Der Präsident der Bank erstattet dem Europäischen Parlament einmal im Jahr Bericht. Außerdem erscheinen die Mitglieder des Direktoriums der Bank regelmäßig vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments.

Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union

Das Europäische Parlament hat alles daran gesetzt, einen Konvent zur Zukunft der Europäischen Union ins Leben zu rufen, um den Reformprozess der Europäischen Union demokratisch zu gestalten. Auf seine Anregung hin berief der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 diesen Konvent, der die wichtigsten Beteiligten des Dialogs zur Zukunft der Union vereint. Ihm gehören an: Präsident Valéry Giscard d'Estaing, die Vize-Präsidenten Jean-Luc Dehaene und Guiliano Amato, 16 Europaabgeordnete, 30 nationale Abgeordnete, 15 Vertreterinnen und Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, 2 Mitglieder der Europäischen Kommission und, als Beobachter, 39 Vertreter der 13 Beitrittsländer.

Die Arbeiten des Konvents, der sich am 28. Februar 2002 im Plenarsaal des Europäischen Parlaments konstituiert hat, sollen ein Jahr dauern: Ihre Ergebnisse werden einer im Jahre 2004 stattfindenden Regierungskonferenz vorgelegt werden.

Das Europäische Parlament hat den Konvent aufgefordert, Reformvorschläge zu machen, um die Union demokratischer, effizienter, transparenter, schlagkräftiger und in einer Welt der zunehmenden Globalisierung sozialer und bürgernäher zu machen. Dies setzt voraus, dass unter anderem Klarheit darüber herrscht, welche Aufgaben die Union hat und welche den Mitgliedsländern verbleiben (Kompetenzkatalog) und wer in der Union für welche Aufgaben zuständig ist (Beziehungen zwischen den Institutionen).

Zu den Themen, mit denen sich der Konvent außerdem konkret befassen sollte, zählt das Parlament die Stärkung der Rolle der Union in der Welt, die Vereinfachung der Gesetzgebungsverfahren, die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament, die Festlegung des Stellenwerts der Grundrechtscharta und die Vereinfachung der Europäischen Verträge.

Das Europäische Parlament: Ihre Stimme in Europa

Der Vertrag über die Europäische Union erkennt allen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen, die Unionsbürgerschaft zu. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit, ohne sie zu ersetzen. Das Europäische Parlament verdankt seine uneingeschränkte Legitimität der allgemeinen Direktwahl. Durch ihre Beteiligung an dieser Wahl geben die europäischen Bürgerinnen und Bürger dieser Legitimität Ausdruck.

Die Unionsbürgerschaft garantiert den Bürgerinnen und Bürgern der Union die Reisefreiheit und das Aufenthaltsrecht innerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten, das aktive und passive Wahlrecht am Wohnsitzort zum Europaparlament und zu den kommunalen Körperschaften sowie das Recht auf diplomatischen Schutz in Drittländern. Ferner das Recht

Petitionen beim Europäischen Parlament einzureichen; sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden; Zugang zu behördlichen Unterlagen zu erhalten sowie von Gemeinschaftsbehörden Antwort auf Fragen in seiner Muttersprache zu erhalten. Das Recht auf Information

Der Vertrag sieht außerdem vor, dass jeder Unionsbürger sowie jede Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hat.

Diese Voraussetzungen sind in einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und der Kommission aufgeführt. Die Wahrnehmung dieses Rechts und das Auffinden der betreffenden Dokumente wird durch ein Register erleichtert, das der Öffentlichkeit in den jeweiligen Institutionen zugänglich ist.

Anfragen können schriftlich oder per e-mail erfolgen (Register@europarl.eu.int). Wer kann anfragen? Alle Unionsbürger, außerdem alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich an die Informationsbüros des Parlaments in den Mitgliedstaaten zu wenden und über die Bürgerpost Fragen zu stellen. In vielen europäischen Großstädten (siehe europa.eu.int/comm/libraries) gibt es ferner europäische Dokumentationszentren. Dort können alle von den Institutionen der Europäischen Union veröffentlichten Dokumente konsultiert werden.. Das Petitionsrecht

Jede Person mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat hat das Recht, allein oder zusammen mit anderen, beim Europäischen Parlament eine Petition zu Themen einzureichen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, sofern diese Personen unmittelbar betroffen sind. Zu diesem Zweck schreiben Sie an:

Das ABC der Europäischen Union